
Bundesbeiträge für Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Vorbereitungskursen für eidg. Fachausweise und eidg. Diplome.
Wer erhält Beiträge? |
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Welche Angebote werden unterstützt? |
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Bedingungen |
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Höhe der Beiträge |
*Als anrechenbare Kosten gelten Kurskosten, vom Kursanbieter verrechnete Lehrmittel und Kursmaterialien. Als nicht anrechenbar gelten namentlich Spesen für Reisen, Verpflegung und Übernachtung. |
Wann und wie erhalten Sie die Beiträge? |
NACH Absolvierung der eidg. Prüfung können Sie Ihr Beitragsgesuch online über eine Internetplattform des Bundes einreichen. Sie benötigen dafür die Zahlungsbestätigung(en) des Anbieters, Rechnungen der durch Sie bezahlten Kurskosten sowie die Verfügung über die abgelegte Prüfung, welche durch den Prüfungsträger erstellt wird. Der Bund prüft dann das Gesuch und zahlt den Beitrag direkt an die Absolventin/den Absolventen aus.
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