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Infos rund um die Corona-Pandemie.

FAQ - Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts

Ab dem 17.08.2020 findet Präsenzunterricht unter Einhaltung der kantonalen Vorgaben und mit angepasstem Schutzkonzept statt. Um die Gesundheit von allen zu schützen, haben wir umfassende Schutzmassnahmen getroffen.

Kontakt

Sollten Sie wichtige Fragen oder Anliegen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Studierende:  kompetenzzentrum@kvz-schule.ch Seminarteilnehmer: seminare@kvz-schule.ch  Weiterbildungs-Interessenten: sihlpost@kvz-schule.ch  Raummieter Bildungszentrum Sihlpost:  sihlpost@kvz-schule.ch  Firmenkunden: firmenberatung@kvz-schule.ch  Tel. 044 974 30 00  

Dokumente:

Die wichtigsten Schutzmassnahmen

Die Schulungsräume wurden wo möglich unter Einhaltung des aktuellen Mindestabstands von 1,5 Metern eingerichtet.

Wo dies nicht möglich ist, werden Trennwände auf den Tischen eingesetzt. Wird in besonderen Situationen der Mindestabstand unterschritten, müssen Schutzmasken getragen werden. Verschiedene Abstandsmarkierungen sind im ganzen Gebäude angebracht. Die Zirkulation im Gebäude soll möglichst gering gehalten werden. 

In allen öffentlich zugänglichen Bereichen wie Flur, Begegnungszonen oder Toiletten gilt eine Maskenpflicht.

Während dem regulären Unterricht kann grundsätzlich auf das Tragen einer Maske verzichtet werden, solange der Mindestabstand eingehalten wird oder Trennwände im Einsatz sind. In besonderen Unterrichtssituationen, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (z.B. Gruppenarbeiten), werden Masken getragen. 

Regelmässiges Waschen und Desinfizieren der Hände.
  • Verzicht auf Händeschütteln und Umarmungen
  • Desinfektionsstationen an verschiedenen Orten 

Fragen Teilnehmende Präsenzunterricht

Es gelten vier Grundprinzipien zur Verhütung von Übertragungen in den Schulungsräumen:
  • Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten
  • Wo Mindestabstand nicht möglich, bereitgestellte Trennwände einsetzen
  • Bei Gruppenarbeiten oder wo Mindestabstand nicht möglich ist und keine Trennwände eingesetzt werden: Maskenpflicht
  • regelmässig lüften 
In allen öffentlich zugänglichen Bereichen gilt eine Maskenpflicht.

Die Maskenpflicht gilt für die öffentlich zugänglichen Bereiche wie Flur, Begegnungszonen oder Toiletten. Während dem regulären Unterricht kann grundsätzlich auf das Tragen einer Maske verzichtet werden, solange der Mindestabstand eingehalten wird oder Trennwände im Einsatz sind. 

Personen, welche Covid-19-Krankheitssymptome aufweisen, dürfen NICHT am Präsenzunterricht teilnehmen.

Sie sollen sich in Isolation begeben und sich testen lassen gemäss den geltenden Empfehlungen des BAG und der Anordnung der kantonalen Behörden. Auch Personen, welche einen engen Kontakt mit einer an Covid-19 erkrankten Person hatten, insbesondere auch im Rahmen des familiären Zusammenlebens oder sonstige enge Kontakte, sollen sich in Quarantäne begeben und dürfen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. 

Personen, die positiv auf Covid-19 gestetet wurden, müssen die KV Business School umgehend informieren.

Personen, die nachweislich am Coronavirus erkrankt waren oder Kontakt zu entsprechenden Personen hatten, dürfen erst 14 Tage nach Genesung resp. nach Aufhebung der Isolation durch die zuständigen Behörden wieder am Präsenzunterricht teilnehmen.

Fragen zur Raumvermietung

Raummieten im Bildungszentrum Sihlpost sind unter Auflagen möglich.

Um die Gesundheit von Gästen zu schützen, haben wir umfassende Schutzmassnahmen getroffen. Die Hygiene- und Verhaltensregeln gelten für alle Personen in unseren Räumlichkeiten. Kontaktieren Sie uns für konkrete Anfragen und Beratungen unter sihlpost@kvz-schule.ch 

Es gelten die gleichen Verhaltens- und Schutzmassnahmen, die auch für unseren Schulbetrieb gelten.

Die wichtigsten Schutzmassnahmen: 

Maskenpflicht

  • In allen öffentlich zugänglichen Bereichen wie Flur, Begegnungszonen oder Toiletten gilt in Bildungsinstitutionen eine vom Kanton ZH verordnete Maskenpflicht
  • Während dem Anlass im Schulungsraum kann grundsätzlich auf das Tragen der Maske verzichtet werden, solange der Mindestabstand eingehalten wird oder Trennwände im Einsatz sind. Ist beides nicht möglich, so empfehlen wir das Tragen von Masken.  

 

Abstand halten

  •  Die Schulungsräume wurden wo möglich unter Einhaltung des aktuellen Mindestabstand von 1,5 Metern eingerichtet. 
  • Wo dies nicht möglich ist, werden Trennwände auf den Tischen eingesetzt. 
  • Wird in besonderen Situationen der Mindestabstand unterschritten, empfehlen wir unseren Raummietern Schutzmasken zu tragen. 

 

Sie finden unser Schutzkonzept auf unserer Webseite: zum Schutzkonzept
Die wichtigsten Punkte finden Sie auch auf dem Merkblatt für Raummieter

Soweit möglich werden Kaffee, Pausen- und Mittagsverpflegungen in den Schulungsräumen eingenommen, um die Mobilität und Durchmischung im Haus tief zu halten.

Falls dies nicht möglich ist in klar abgegrenzten Bereichen. Auf Verpflegung vom Selbstbedienungsbuffet wird verzichtet! Soweit möglich, soll einzelverpacktes Essen (z.B. Sandwich) abgegeben werden. Derzeit sind Apéros nicht möglich. Gerne besprechen wir mit Ihnen die Möglichkeiten. 

Weitere Informationen zur aktuellen Situation

Corona-Infoseite des Kantons Zürich 

Bundesamt für Gesundheit (BAG)

Wir informieren Sie laufend auf unserer Website